Hundetraining bvl & Tierpension  Dominik Lang

 Hundebetreuung - Bedingungen


Hundepension / Hunde-Tagesbetreuung 


1. Der Tierhalter erklärt, dass sein Hund eine  gültige  Impfung gegen folgende  Krankheiten besitzt:

  

  • Hepatitis contagiosa carnes  (HCC),
  • Parvovirose,
  • Leptospirose, 
  • Staupe 
  • Tollwut.
  • Wir empfehlen zusätzlich die Impfung gegen Zwingerhusten.

 

Die Hinterlegung des lmpfpasses ist Voraussetzung. 


Der Tierhalter erklärt weiterhin, dass sein Hund entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist


Sollte eine Behandlung durch die Tierpension nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierhalters durchgeführt werden. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter des Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besucherhunde.


* Der Tierhalter hat am Tag der Abgabe des Hundes folgendes 

  mitzubringen, bzw. zu gewährleisten:

- Dem Hund passendes Hundehalsband,

- Impfpass, vorhandene Pflichtimpfungen s. o.,

- Nachweis einer gültigen Hundehalter-

  Haftpflichtversicherung in Kopie,

- Bei Bedarf Medikamente des Hundes,

- Bei Bedarf Futter für den Hund, falls kein 

  herkömmliches Futter

  gegeben werden soll (z. B. bei Unverträglichkeit, 

  Allergie, 

   Erkrankungen wie Nierenerkrankung),

- Bestehender Flo-/Zeckenschutz,

- Aktuelle Entwurmung des Hundes, nicht älter als vier 

  Wochen,

- Ggf. Hundedecke / Hundekissen für den vertrauten 

  Geruch von zu Hause.


* Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr

   für  Menschen darstellt. 


* Der Tierhalter bestätigt, dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung  besteht (Kopie  als Anlage) und die Folgeprämien bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht. 


2. Die Tierpension bestätigt, dass eine Tierpensions-Haftpflicht-Versicherung besteht. 


3. Die Tierpension übernimmt keine Verantwortung/ Haftung für mitgebrachte Gegenstände (Decken, Kissen, Schüsseln, Spielzeug etc.). 


4. Die Tierpension übernimmt keine Verantwortung/ Haftung  für auftretende Krankheiten, Verletzungen, Trächtigkeit (Schwangerschaft) des Hundes. Die Tierpension ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte  sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in der Tierpension unterbringt, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der Tierpension oder der Erfüllungsgehilfen, die  insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder der Erfüllungsgehilfen haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die Tierpension haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein Ableben des Hundes wird nicht übernommen. Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Durch den Hund verursachte Personen- oder Sachschäden, während der Betreuungszeit gehen zu Lasten des Halters, sofern nicht die Mitarbeiter der Tierpension diesen Schaden schuldhaft verursacht haben. Der Tierhalter haftet für alle Schäden an Dritten, die sein Hund verursacht (§ 833 BGB). Soweit Dritte die Tierpension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Tierhalter im Innenverhältnis die Tierpension von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese  beruhen, es sei denn, dass der Tierpension der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Der Tierhalter ermächtigt die Tierpension entsprechende notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die  Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der Tierpension, soweit deren Tiere oder sonstige Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Ebenso haftet der Tierhalter uneingeschränkt für Schäden an oder in der Tierpension, es sei denn ein erwiesenes Eigenverschulden der Tierpension oder eines Erfüllungsgehilfen sei ursächlich für den eingetretenen Schaden (§ 833 und § 834 BGB). Die Tierpension ist nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung des Tierhalters verweisen zu lassen. 


5. Die Tierpension betreut die Tiere nicht in Zwingern, sondern im Haus, insofern handelt es sich um eine Rudelhaltung. Der Tierhalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt und in Kauf nimmt und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt. 


6. Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung. 


7. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, die während dessen Aufenthaltes erstellt wurden. Der Kunde verzichtet auf die  Geltendmachung  jeglicher Vergütung. 


8. Sobald der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist, gilt der Pensionsplatz als reserviert. Der gebuchte Zeitraum ist auch dann komplett zu bezahlen, wenn das Tier vorzeitig abgeholt wird. 


9. Wird der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer verlängert, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Es ist der Tierpension vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes, spätestens nach acht Tagen, ist es der Tierpension vorbehalten den Hund zu vermitteln. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt. 


10. Es gelten folgende Stornogebühren: 

Stornierung 1 Woche vor Anreise: 70% der Unterbringungskosten 

Stornierung 2 Wochen vor Anreise: 50% der Unterbringungskosten

Stornierung 3 Wochen vor Anreise: 20% der Unterbringungskosten. 

Bei Nichtanreise ohne Stornierung werden die gesamten Unterbringungskosten in Rechnung gestellt.


11. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt bar im Voraus.

Wenn die Bezahlung im Voraus nicht erfolgt, kann die Tierpension die Betreuung des Tieres verweigern.


12. Preise / Leistungen


      

 Gerichtsstand ist Hersbruck/ Mfr.


Beratung - Betreuung - Begleitung

Hundetraining bvl & Tierpension

Dominik Lang

Ittelshofen 27 - 91238 Offenhausen

Tel: 0 91 58/ 9 28 93 99

dominik-offenhausen@t-online.de

www.blindvertrauen-lang.de

www.tierpensionbvl-lang.info

www.bvl-shop-lang.com

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